Rechtsgebiete
Rechtsgebiete (Auszug)
Das Individualarbeitsrecht regelt das rechtliche Verhältnis zwischen dem einzelnen Arbeitgeber und dem einzelnen Arbeitnehmer.
Es befasst sich hauptsächlich mit dem Zustandekommen des Arbeitsvertrages, mit den Pflichten der Arbeitsvertragsparteien, mit den zahlreichen, gegenüber dem allgemeinen Zivilrecht modifizierten, Regelungen des Leistungsstörungsrechts und mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, insbesondere der Kündigung.
Im folgenden sind Beiträge zu verschiedenen arbeitsrechtlichen Fragestellungen einzusehen.
Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt.
Darüber hinaus regelt es aber auch die Verwandtschaft ersetzenden Funktionen wie Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft.
Das Gesellschaftsrecht ist kein einzelnes Gesetz, sondern regelt in Deutschland das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften. Dabei erstrecken sich die allgemeinen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches auch auf andere Gesellschaftsformen, sofern nicht in einem speziellen Gesetz (lex specialis) etwas anderes bestimmt ist.
Das Mietrecht ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Zivilrechts und regelt das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter. Es bezieht sich auf die Miete von Wohnraum und Gewerberaum sowie auf die Nutzung von Grundstücken.
Im Mietrecht sind die Rechte und Pflichten sowohl des Vermieters als auch des Mieters festgelegt. Dazu gehören unter anderem die Vereinbarung der Mietbedingungen, die Höhe der Miete, die Instandhaltung und Reparatur der Mietwohnung sowie die Beendigung des Mietverhältnisses.
Vorsorgeverfügungen sind ein wichtiges Thema, das jeden betreffen kann. Sie regeln die medizinische Versorgung und die finanzielle Situation im Falle von schwerer Krankheit oder Unfall, wenn der Betroffene nicht mehr selbst entscheiden kann.
Es gibt verschiedene Arten von Vorsorgeverfügungen, die man treffen kann. Eine Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Maßnahmen im Falle eines kritischen Zustands ergriffen werden sollen oder nicht. In einer Vorsorgevollmacht kann man eine Vertrauensperson bestimmen, die im Falle von Unfähigkeit des Betroffenen, wichtige Entscheidungen in dessen Namen treffen kann. Hierzu gehören beispielsweise finanzielle Entscheidungen oder Entscheidungen bezüglich der medizinischen Versorgung.
Als Sozialrecht im engeren Sinn (im formellen Sinn) wird heute weitgehend das Recht des Sozialgesetzbuchs verstanden (siehe sogleich: Gesetzliche Normierung); im weiteren Sinn (Sozialrecht im materiellen Sinn) fallen darunter Materien des Lastenausgleichs und der Wiedergutmachung, regionale sowie berufsständische Sondervorsorgesysteme u. a.
Strafrecht orientiert sich an der Verletzung von Rechtsgütern. Der gesetzgeberische Einsatz von Strafrecht zum Schutz von Rechtsgütern ist wegen des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit Ultima Ratio.
Das heißt, dass die Verletzung von Rechtsgütern nur dann mit Strafe bedroht werden darf, wenn die Sanktionsmöglichkeiten des Zivil- und Verwaltungsrechts nicht mehr ausreichen, um einen wirksamen Rechtsgüterschutz herbeizuführen.
In Deutschland ist beim Wettbewerbsrecht die Hauptgesetzesgrundlage das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Gewährt werden Unterlassungs-, Schadenersatz-, Beseitigungs- und Auskunftsansprüche im Rahmen des geschäftlichen Verkehrs. Der unlautere Wettbewerb gehört damit zu dem Rechtsgebiet „gewerblicher Rechtsschutz“.
Das Wohnungseigentumsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den Eigentümern von Wohnungen innerhalb einer gemeinsamen Immobilie, wie zum Beispiel einem Mehrfamilienhaus oder einer Eigentumswohnanlage. Es handelt sich hierbei um ein komplexes Rechtsgebiet, das viele Aspekte umfasst.
Ein wichtiger Aspekt des Wohnungseigentumsrechts ist die Teilungserklärung. Diese beschreibt die Aufteilung des Gemeinschaftseigentums und des Sondereigentums sowie die jeweiligen Rechte und Pflichten der Eigentümer. Die Teilungserklärung ist Grundlage für das Zusammenleben und das Zusammenwirken der Wohnungseigentümer.
„Das Verkehrsrecht umfasst alles, was mit dem Verkehr, also der Ortsveränderung von Personen und Gütern, zu tun hat.
Hierher gehören öffentlich-rechtliche Themen, wie beispielsweise Streitigkeiten um die Fahrerlaubnis, die Beschilderung oder die Sondernutzung von Verkehrsflächen, aber auch die bußgeld- und strafrechtlichen Folgen von Verstößen. Zuletzt geht es hier um die zivilrechtliche Auseinandersetzung mit Versicherungen und anderen Beteiligten am Straßenverkehr, wie beispielsweise die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.“
„Das Baurecht in Deutschland umfasst das sog. öffentliche sowie das private Baurecht.
Im öffentlichen Baurecht geht es vorwiegend darum, ob und wie gebaut werden darf.
Konkret wird das öffentliche Baurecht durch Bauordnungen und das Bauplanungsrecht definiert. Hierbei geht es darum, mögliche Gefahren zu verhindern oder das „Einpassen“ in die Umgebung zu gewährleisten. Kommet es dabei zu Problemen, sind diese meistens vor den Verwaltungsgerichten zu klären.
Im privaten Baurecht werden die vertraglichen Beziehungen zwischen Bauausführenden (bspw. Handfwerkern) und Bauherren (Auftraggebern) geregelt. Insofern betreffen Streitigkeiten die sich daraus ergebenden Probleme.
Dies kann folgende Themenbereiche betreffen:
– Baumängel,
– vertragsgemäße Leistungserbringung,
– Abschlagszahlungen,
– Sicherheiten und Bauhandwerksicherung (Bürgschaft, Hypothek).
Sofern die VOB/B im Bauvertag vereinbart wurde, sind ergänzend diese Regelungen mit heranzuziehen. Ansonsten ergeben sich die gegenseitigen Verpflichtungen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), neben dem geschlossenen Vertrag.“