Gesetzesänderungen

Zum 1. Januar 2005 wurden wieder unzählige Gesetzesänderungen wirksam. Einige dieser Änderungen haben wir für Sie zusammengestellt.

Familienrecht

Freie Wahl des Ehenamens: Ehepartner dürfen auch einen Nachnamen führen, den einer von beiden aus einer früheren Ehe mitgebracht hat.

Europäische Prozesskostenhilfe

Mit dem EG-Prozesskostenhilfegesetz wird deutschen Staatsbürgern Prozesskostenhilfe nach Maßgabe der deutschen Einkommensschranken auch im Ausland gewährt. Somit muss also nicht mehr befürchtet werden, keine Prozesskostenhilfe zu erhalten, weil im Ausland etwa niedrigere Einkommensverhältnisse vorherrschen.

Bürgerliches Recht

Warenrücksendung: Bei sog. Fernabsatzgeschäften nach 2b BGB (etwa Käufe per Internet oder Telefon) können Händler die Kosten für Porto und Verpackung bei der unaufgeforderten Rücksendung von Waren unabhängig vom Bestellwert auf die Verbraucher abwälzen. Dies gilt allerdings dann nicht, wenn die Ware zuvor vom Verbraucher angezahlt wurde.

Ausländerrecht

Nach langem Ringen tritt das neue Zuwanderungsgesetz in Kraft: Ausländische Hochqualifizierte wie Ingenieure oder Führungskräfte können unbefristet in Deutschland leben und arbeiten. Studenten können nach erfolgreichem Studienabschluss zur Arbeitsplatzsuche für bis zu einem Jahr in Deutschland bleiben. Neuzuwanderer haben die Verpflichtung, an Integrationskursen teilzunehmen.

Weitere Fachbeiträge finden Sie unter „Fachgebiete“

 

Autor: Alexander Bernhardt, Torsten Finze

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