SOKA

SOKA-Pflicht unwirksam

Das Bundesarbeitsgericht hat mit 2 Beschlüssen vom 21.09.2016 (Az. 10 ABR 33/15 und 10 ABR 48/15) die Soka-Pflicht gekippt, indem es die Allgemeinverbindlicherklärungen (AVE) des Verfahrenstarifvertrages für das Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft aus den Jahren 2008, 2010 und 2014 für unwirksam erklärt hat.

Konkret betrifft es die Zeiträume Oktober 2007 bis Dezember 2011 und Januar 2014 bis Dezember 2014. 

Dies hat zur Folge, dass in den genannten Zeiträumen nur für tarifgebundene Arbeitgeber eine Beitragspflicht zu den Sozialkassen des Baugewerbes bestand bzw. besteht. 

Autor: Alexander Bernhardt, Torsten Finze

Haben Sie weitere Fragen?
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

Wir sind Ihr Ansprechpartner.

Lassen Sie sich jetzt beraten!