Reform des Unterhaltsrechts 2008
Ab dem 01.01.2008 gilt in Deutschland ein neues Unterhaltsrecht. Einhergehend damit ist auch die Düsseldorfer Tabelle und damit zusammenhängend auch die Unterhaltsleitlinie des Oberlandesgerichts Dresden neu gefasst worden. Damit gibt es nunmehr keine Unterscheidung mehr zwischen den alten und den neuen Bundesländern, sondern es gelten im gesamten Bundesgebiet einheitliche Unterhaltsbeträge sowie einheitliche Selbstbehalte. Der Selbstbehalt liegt nunmehr beim Nichterwerbstätigen bei 770,00 € und nicht wir früher bei 710,00 € (in Sachsen) und beim Erwerbstätigen bei 900,00 € anstatt 820,00 € (in Sachsen).
Des Weiteren ergibt sich durch die Änderung des Unterhaltsrechts auch eine neue Einteilung der Rangfolge der Unterhaltsberechtigten sowie die höhere Eigenverantwortung der Partner nach der Scheidung in Bezug auf gegenseitige Unterhaltsansprüche. Mit der Unterhaltsreform soll eine Berücksichtigung der veränderten gesellschaftlichen Verhältnisse in Deutschland stattfinden.
Es soll eben keine Lebensstandardgarantie mehr in Ehen geben. Das heißt, wo keine ehebedingten Nachteile (Aussetzung der Berufstätigkeit wegen Kindererziehung oder Haushaltsführung) nach der Scheidung anhalten, wird der Unterhalt auch nicht mehr zeitlich unbegrenzt gezahlt werden.
Bereits im September 2007 hatte der Bundesgerichtshof in diese „Richtung“ entschieden. Zum 01.01.2008 ist es jedoch nun auch gesetzlich festgelegt.
Die neuen Unterhaltsleitlinien des Oberlandesgerichtes Dresden können unter folgender Adresse abgerufen werden:
https://www.justiz.sachsen.de/olg/content/564.html
Autor: Alexander Bernhardt, Torsten Finze